Allgemeines
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Urheber- und Kennzeichnungsrecht
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AGB’s für Hotelzimmer
I. Geltung der Bedingungen

1. Die allgemeinen Bedingungen gelten für alle Hotelaufnahme- und Pauschalreise- verträge, die mit dem Hotel Franken Forchheim abgeschlossen werden, sowie für sämtliche anlässlich der Durchführung des Vertrages erbrachten Leistungen. Sofern dem Mieter Konferenz- und Banketträume zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, gelten die gesonderten Geschäftsbedingungen des Hotels für Veranstaltungen.

2. Sämtliche Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Mieter, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen erhalten, verursacht werden. Gastsicherheit: Soweit vom nicht Gast widersprochen, wird täglich eine Kontrolle des Zimmers durchgeführt.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

II. Angebot, Vertragsschluss und Vertragspartner

1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Mieters durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich anzunehmen.
Bei einem Antrag auf Reservierung von mehr als fünf Übernachtungseinheiten kommt der Vertrag nur bei schriftlicher Annahme des Hotels zustande.
Angebote des Hotels sind frei und unverbindlich, sofern beispielsweise bei Kontingentanfragen, nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken ist nicht gestattet.
Der Mieter ist ohne Aufforderung durch das Hotel verpflichtet, diesem spätestens vierzehn Tage vor Anreise eine verständliche Namensliste mit den Personen der Übernachtenden zu übermitteln.
Nachteiligkeiten, die sich aufgrund einer verspäteten oder ausbleibenden Übermittlung der Namensliste oder einer Unrichtigkeit ergeben, können gegenüber dem Hotel nicht geltend gemacht werden, insbesondere ist es dem Mieter verwehrt, Schadensersatz- oder Minderungsansprüche wegen einer anderen als von ihm beabsichtigten Zimmerverteilung geltend zu machen.

 

III. Zimmerpreise, Frühstückspreise

1. Alle Preise beinhalten das Bedienungsgeld und die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%). Änderungen des Mehrwertsteuer-satzes gehen zu Lasten des Bestellers.

2. Beschreibungen betreffend Leistung und Preise von Drittanbietern stimmen oft nicht mit den unseren überein. Für Falschangaben dieser übernehmen wir keine Haftung.

 

IV. Rücktritt

1.     Das Hotel räumt dem Besteller sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag bis einschließlich des angegebenen Datums ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Rücktrittserklärung dem Hotel schriftlich zugegangen sein. Danach ist der Vertrag für den Besteller bindend. Ein Teilrücktritt ist nicht möglich. Sollte kein Rücktrittsdatum angegeben sein, ist ein Rücktritt bis zu 3 Tagen vor dem Leistungszeitraum kostenfrei möglich, danach werden 80% des vereinbarten Preises als Rücktrittsentschädigung erhoben (Ausgeschlossen sind Messe-& Eventzeiten, hiefür gelten gesonderte Bedingungen)

2. Das Hotel stellt dem Besteller den Zimmerpreis dann nicht in Rechnung, wenn es sich nach einer schriftlichen Bitte des Bestellers um Annullierung der Buchung mit deren Rücknahme einverstanden erklärt.
Soweit das Hotel nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vermittelt hat, wird es die berechneten Zimmerpreise auf die vereinbarten Zimmerpreise anrechnen. Buchungen, Annullierungen und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Das Hotel ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherleistung nicht bis zum angegebenen Datum auf das Konto des Hotels eingeht. Nicht fristgerechter Eingang berechtigt das Hotel zur sofortige Kündigung des Vertrags. Dem Hotel verbleiben jedoch die Schadenersatz- ansprüche gem. Ziffer IV.

1. Das Hotel ist außerdem zum sofortigen Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, sofern höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich der Person des Mieters, des Übernachtenden oder des Zwecks gebucht werden. Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

 

V. Haftung des Hotels, Verjährung, Eingebrachte Gegenstände

1. Das Hotel haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Mieters sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

2. Für alle aus diesem Vertrag resultierenden oder anlässlich der Vertragsdurchführung (auch durch Gesetz) entstehenden Ansprüche des Mieters beträgt die Verjährung 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.

3. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen oder in Konferenzräumen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn Sie nicht ausdrücklich von einem erkennbar berechtigten Mitarbeiter des Hotels in Obhut genommen werden.
Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Hotelaufnahmevertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Beschädigungen oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien auf maximal € 2.500,00 pro Zimmer beschränkt.
Auch dieser Haftungsanspruch erlischt, wenn der Mieter nicht spätestens am übernächsten Tag nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

4. Soweit dem Mieter ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen nur bei eigenem vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln oder solchem Handeln seiner Erfüllungsgehilfen.
5. Zurückgebliebene Sachen des Mieters/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 2 Monate auf, danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

VI. Zahlung

Der Besteller verpflichtet sich, die Zimmer gemäß der vorgenommenen Buchungen in Anspruch zu nehmen und spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung, inklusive der gegebenenfalls anfallenden Extraleistungen des Hotels (Verzehr, Telefon, Minibar, Wäsche etc.) zu bezahlen.

VII. Rechtslage

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB‘s für Veranstaltungen

AGB’s Veranstaltungen

Vorbemerkungen

Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Für Zimmerreservierung gelten besondere Bestimmungen. Vertragspartner sind der Veranstalter und das Hotel. Ist der Besteller nicht der Veranstalter, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Der Besteller erkennt seine eigene Haftung an und haftet neben dem Veranstalter.

 

Die allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:

1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für dieses sowie den Veranstalter bindend. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

2. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

3. Die Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Entsteht Zahlungsverzug, so hat das Hotel das Recht, Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat zu verlangen.

4. Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 3 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern; wobei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten von mehr als 10 % (gegenüber der bereits vertraglich vereinbarten Zahl) nicht berücksichtigt werden können und zu Lasten des Veranstalters gehen. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden. Bei der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Verschiebt sich der festgelegte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung ohne vorherige Festlegung und/oder Absprache, so ist das Hotel berechtigt, die angefallenen Dienstleistungs-Bereitstellungskosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

5. Der Besteller/ Veranstalter kann von diesem Vertrag bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn wenn nicht anders vereinbart mittels schriftlicher Mitteilung kostenfrei zurücktreten. Bei einer Stornierung nach diesem Termin werden 50 % des garantierten Umsatzes in Rechnung gestellt. Ist keine Umsatzgarantie vereinbart worden, werden 50 % des zu erwartenden Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung gestellt, wobei die vertraglich vereinbarte Personenzahl und der Leistungsumfang zugrunde gelegt werden. Vertraglich vereinbarte Bereitstellungskosten der reservierten Räume werden ohne Abzug berechnet.

6. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde € 28,50 in Rechnung stellen.

7. Der Veranstalter haftet dem Hotel für die Bezahlung durch seine Teilnehmer zusätzlich bestellter Leistungen, falls nicht eine Einzelbezahlung vorher vereinbart war. Alle für die Veranstaltung erforderlichen Steuer- sowie GEMA-pflichtigen Genehmigungen werden von dem Hotel auf Nachweis in Rechnung gestellt.

8. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Andere Regelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hotelleitung. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Sachgerechte Versicherung, z.B. von Ausstellungsstücken Seminar- und Tagungsgeräten ist ausschließlich Sache des Bestellers/ Veranstalters. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Besteller auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig (mindestens € 25,00) vorgenommen werden, falls der Besteller die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurückläßt.

9. Störungen oder Defekte an vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dem Hotel möglich, beseitigt; keinesfalls berechtigen sie den Besteller/Veranstalter zur Mietminderung/Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung. Kann das Mietobjekt nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, sind Schadensersatzansprüche gegen das Hotel, auch wegen Nichterfüllung, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels. Eine etwaige Haftung ist beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

10. Sind vom Veranstalter eigene elektrische Anlagen vorgesehen, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie die Stadtwerke sie dem Hotel belasten. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters.

11. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

12. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemein-Kosten-Gebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.

13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Werden Räumlichkeiten unter Angabe eines anderen Zwecks angemietet, gilt Ziff. 5 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Bereitstellungskosten bzw.
einer Vergütung entsprechend).Jeglicher Schadensersatzanspruch gegen das Hotel ist ausgeschlossen.

14. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle der höheren Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg.

16. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.

17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.